Stellungnahme der AkdÄ zu Finerenon (Kerendia®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V
10.07.2023 – Stellungnahme der AkdÄ zu Finerenon (Kerendia®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V
10.07.2023 – Stellungnahme der AkdÄ zu Finerenon (Kerendia®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V
Aus Sicht der AkdÄ ist für Finerenon zur Behandlung erwachsener Patientinnen und Patienten mit chronischer Nierenerkrankung (CKD) (Stadium 3 und 4 mit Albuminurie) in Verbindung mit Diabetes mellitus Typ 2 ein Zusatznutzen nicht belegt.
Die AkdÄ stimmt der Einschätzung des IQWiG zu, dass die zweckmäßige Vergleichstherapie in den eingereichten Studien nicht umgesetzt wurde. Somit liegen keine geeigneten Daten vor. Aus diesem Grund ist ein Zusatznutzen für Finerenon in der vorliegenden Indikation nicht belegt.
Unabhängig davon, waren die beobachteten Effekte für Finerenon schwach. Die Gefahr der Hyperkaliämie als Nebenwirkung war dagegen deutlich erhöht.
Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.
G-BA: Unterlagen (u. a. frühe Nutzenbewertung, Dossier des Herstellers)
Übersicht zum Wirkstoff (Anwendungsgebiet, Stellungnahmen der AkdÄ)