Stellungnahme der AkdÄ zu Teclistamab (Tecvayli®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V

AkdÄ News 2024-01

(Multiples Myelom, mindestens 3 Vortherapien)

Die AkdÄ sieht für Teclistamab zur Behandlung von Erwachsenen mit rezidiviertem und refraktärem multiplen Myelom, die zuvor bereits mindestens drei Therapien erhalten haben, darunter einen immunmodulatorischen Wirkstoff, einen Proteasominhibitor und einen Anti-CD38-Antikörper, und die während der letzten Therapie eine Krankheitsprogression gezeigt haben, im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie einen Zusatznutzen als nicht belegt an.

Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.

Informationen zu Teclistamab (Tecvayli®):

AkdÄ-Stellungnahme

G-BA: Unterlagen (u. a. frühe Nutzenbewertung, Dossier des Herstellers)

Übersicht zum Wirkstoff (Anwendungsgebiet, Stellungnahmen der AkdÄ)