Stellungnahme der AkdÄ zu Tirzepatid (Diabetes mellitus Typ 2) (Mounjaro®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V

AkdÄ News 2024-12

(Diabetes mellitus Typ 2)

Die AkdÄ schließt sich der Einschätzung des IQWiG an, dass der Zusatznutzen von Tirzepatid bei der Behandlung von Erwachsenen mit Diabetes mellitus Typ 2 (T2DM) nicht belegt ist.
 
Das IQWiG sieht einen Zusatznutzen bei allen Fragestellungen als nicht belegt an, da der pharmazeutische Unternehmer keine geeigneten Daten vorlegen kann. Auch nach Einschätzung der AkdÄ ist es nicht möglich, anhand der vorliegenden Studiendaten den Stellenwert von Tirzepatid bei der Behandlung des T2DM zu beurteilen. Die Studien SURPASS-4 und SURPASS-6 sind aufgrund ihrer Größe und Dauer ungeeignet, kardiovaskuläre Ereignisse zu untersuchen. Zudem erfolgte die Titration von Insulin glargin (insbesondere SURPASS-4) und die Begleittherapie kardiovaskulär vorerkrankter Patienten (SURPASS-6) nicht leitliniengerecht.

Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.

Informationen zu Tirzepatid (Mounjaro®):

AkdÄ-Stellungnahme

G-BA: Unterlagen (u. a. frühe Nutzenbewertung, Dossier des Herstellers)

Übersicht zum Wirkstoff (Anwendungsgebiet, Stellungnahmen der AkdÄ)