Stellungnahmen der AkdÄ zur frühen Nutzenbewertung § 35a SGB V
1. Fezolinetant (Veoza®)
moderate bis schwere vasomotorische Symptome, mit der Menopause assoziiert
Die AkdÄ sieht einen Zusatznutzen als nicht belegt an.
2. Ublituximab (Briumvi®)
schubförmige Multiple Sklerose
Die AkdÄ sieht einen Zusatznutzen als nicht belegt an.
Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.
Übersicht zum Wirkstoff (Anwendungsgebiet, Stellungnahmen der AkdÄ):