Stellungnahme der AkdÄ zur frühen Nutzenbewertung § 35a SGB V: Idecabtagen vicleucel (Abecma®)

AkdÄ News 2024-27

Stellungnahme der AkdÄ zur frühen Nutzenbewertung § 35a SGB V

Idecabtagen vicleucel (Abecma®)
Neubewertung Orphan > 30-Mio-€-Umsatzgrenze: Multiples Myelom, mind. 3 Vortherapien;
neues Anwendungsgebiet: Multiples Myelom, mind. 2 Vortherapien
Die AkdÄ sieht für beide Fragestellungen (1: 2–3 Vortherapien, 2: mind. 4 Vortherapien) einen Zusatznutzen als nicht belegt an.
Es wird empfohlen den Beschluss auf zwei Jahre zu befristen.

Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.

Übersicht zum Wirkstoff (Anwendungsgebiet, Stellungnahmen der AkdÄ):