Stellungnahme der AkdÄ zu Sacituzumab govitecan (Trodelvy®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V

AkdÄ News 2024-02

08.01.2024 – Stellungnahme der AkdÄ zu Sacituzumab govitecan (Trodelvy®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V

(neues Anwendungsgebiet: Mammakarzinom, HR+, HER2–, mindestens 3 Vortherapien)

Aus Sicht der AkdÄ besteht für Sacituzumab govitecan bei erwachsenen Patientinnen und Patienten mit nicht resezierbarem oder metastasiertem Hormonrezeptor-positivem, HER2-negativem Mammakarzinom, die eine endokrin-basierte Therapie und mindestens zwei zusätzliche systemische Therapien bei fortgeschrittener Erkrankung erhalten haben, ein Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen.
Die Parameter zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität zeigen insgesamt relevante positive Effekte im Sacituzumab govitecan-Arm. Das tendenziell ungünstigere Nebenwirkungsprofil hebt diese Vorteile nicht auf. Es besteht in der Nutzenbewertungspopulation eine numerische Überlebenszeitverlängerung, das Signifikanzniveau wird allerdings nicht erreicht. Die AkdÄ stimmt somit der Einschätzung des IQWiG zu.

Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.

Informationen zu Sacituzumab govitecan (Trodelvy®):

AkdÄ-Stellungnahme

G-BA: Unterlagen (u. a. frühe Nutzenbewertung, Dossier des Herstellers)

Übersicht zum Wirkstoff (Anwendungsgebiet, Stellungnahmen der AkdÄ)