Stellungnahme der AkdÄ zu Lorlatinib (Lorviqua®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V
11.07.2022 – Stellungnahme der AkdÄ zu Lorlatinib (neues AWG: nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, ALK+, Erstlinie) (Lorviqua®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V
11.07.2022 – Stellungnahme der AkdÄ zu Lorlatinib (neues AWG: nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, ALK+, Erstlinie) (Lorviqua®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V
Aus Sicht der AkdÄ besteht für Lorlatinib für erwachsene Patientinnen und Patienten mit ALK-positivem, fortgeschrittenem nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC), die zuvor nicht mit einem ALK-Inhibitor behandelt wurden, kein Beleg für einen Zusatznutzen.
Es gibt erhebliche Limitationen bei den verfügbaren Daten. Aufgrund der Ergebnisse aus dem indirekten Vergleich zwischen Lorlatinib und Brigatinib lässt sich kein Zusatznutzen für Lorlatinib ableiten.
Im Gegenteil, bei Betrachtung der unerwünschten Ereignisse (UE) von Lorlatinib kann ein erhöhter Schaden nicht ausgeschlossen werden.
In Zusammenschau der verfügbaren Daten besteht aus Sicht der AkdÄ kein Beleg für einen Zusatznutzen von Lorlatinib in dieser Indikation.
Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.
G-BA: Unterlagen (u. a. frühe Nutzenbewertung, Dossier des Herstellers)
Übersicht zum Wirkstoff (Anwendungsgebiet, Stellungnahmen der AkdÄ)