Stellungnahme der AkdÄ zu Difelikefalin (Kapruvia®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V
06.02.2023 – Stellungnahme der AkdÄ zu Difelikefalin (Kapruvia®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V
06.02.2023 – Stellungnahme der AkdÄ zu Difelikefalin (Kapruvia®) – frühe Nutzenbewertung § 35a SGB V
Die AkdÄ schließt sich der Einschätzung des IQWiG an, dass der Zusatznutzen von Difelikefalin bei erwachsenen Hämodialysepatientinnen und -patienten mit Pruritus bei chronischer Nierenerkrankung nicht belegt ist.
Das IQWiG sieht einen Zusatznutzen als nicht belegt an, da der pharmazeutische Unternehmer keine geeigneten Studiendaten vorlegen kann. Die AkdÄ folgt dieser Einschätzung, da die Dauer der vorgelegten Studien für eine chronische Erkrankung zu kurz ist und die zweckmäßige Vergleichstherapie nicht adäquat umgesetzt wurde.
Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA.
G-BA: Unterlagen (u. a. frühe Nutzenbewertung, Dossier des Herstellers)
Übersicht zum Wirkstoff (Anwendungsgebiet, Stellungnahmen der AkdÄ)